Die unterschiedlichen Betreuungsformen basieren auf einigen gemeinsamen Grundannahmen. Durch die Unterstützung der Hilfe zur Selbsthilfe sollen die Kompetenzen der Kinder und Jugendlichen gestärkt werden. Das Hilfsangebot ist immer zeitlich begrenzt und auf die Mithilfe der Betreuten angewiesen.
Sozialpädagogische Familienhilfe und Betreuungshilfe unterstützt und begleitet Familien, Kinder und Jugendliche. Die Maßnahme soll helfen, Probleme innerhalb und außerhalb der Familie zu lösen und ein besseres Zusammenleben ermöglichen. Selbsthilfepotentiale und Ressourcen sollen aktiviert, Eltern in Erziehungskompetenzen gestärkt und die Tragfähigkeit des Familiensystems gefördert werden.
Um einen hohen professionellen Standard sicher zu stellen, ist die Teilnahme an regelmäßigen Fallreflexions- und Supervisionsgruppen für unsere Mitarbeiter/innen obligatorisch.
Angeboten werden ambulante Hilfen nach dem § 27 KJHG in Verbindung mit den §§ 30/31/35a KJHG und ambulante Hilfen nach dem § 27 KJHG in Verbindung mit dem § 35 KJHG.
Begleitet und koordiniert werden alle Maßnahmen von zwei fachlichen Leitungen. Diese sind Bindeglied zwischen Träger, MitarbeiterIn, Familie und Jugendamt sowie Ansprechpartnerin und Ansprechpartner in Bezug auf die Einleitung neuer Maßnahmen.
Gudrun Kirner-Rabanus
(Diplom-Psychologin)
Telefon: +49 60 32 / 93 74 20
E-Mail:
g.kirner-rabanus@lichtblick-wetterau.de
Christina Aman-Fink
(Diplom-Sozialarb./-päd.)
Telefon: +49 60 32 / 9 37 42 - 13
E-Mail:
c.aman-fink@lichtblick-wetterau.de