Verein für Jugend & Sozialhilfe Wetterau
Wer bekommt Teilhabeassistenz nach §35a SGBVIII?
Unser Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche mit diagnostizierten seelischen Beeinträchtigungen. Wir ermöglichen dadurch diesen Schülerinnen und Schülern den Besuch einer wohnortnahen Regelschule.
Wie wirkt Teilhabeassistenz?
Teilhabeassistenz unterstützt Schülerinnen und Schüler bei der Bewältigung des Schulalltags, in der Entwicklung von Sozialkompetenzen und der Persönlichkeitsentwicklung.
In Kooperation mit allen am Hilfeprozess Beteiligten leisten wir individuelle Unterstützung, um einen erfolgreichen Schulabschluss möglich zu machen.
Persönlichkeitsentwicklung
Bewältigung des schulischen Alltags
Ansprechpartner:
Janika Zinke
(MA Soziale Arbeit )
Telefon: +49 60 32 - 9 37 42 - 23
E-Mail:
j.zinke@lichtblick-wetterau.de
Christina Aman-Fink
(Dipl. Sozialarb./-päd.)
Telefon: +49 60 32 - 9 37 42 - 13
E-Mail:
c.aman-fink@lichtblick-wetterau.de
Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit (§1 SGB VIII). Wir möchten Kinder und Eltern dabei unterstützen und begleiten. Wir pflegen einen wertschätzenden und ressourcenorientierten Umgang.
Lichtblick - Verein für Jugend und Sozialhilfe e.V.
Södeler Str. 11
D-61231 Bad Nauheim
Telefon: (0 60 32) 9 37 42 - 0
Telefax: (0 60 32) 9 37 42 - 19