Verein für Jugend & Sozialhilfe Wetterau
Begleiteter Umgang ist eine Form der Förderung und Unterstützung des Kontaktes zwischen dem Kind und nicht mit ihm zusammenlebenden wichtigen Menschen, dabei handelt es sich meistens um Vater oder Mutter, aber auch Großeltern, Geschwister und soziale Eltern.
Begleiteter Umgang ist sinnvoll, wenn ein besonderer Schutzbedarf besteht bei:
Beim Begleiteten Umgang wird in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt oder auf der Basis eines Gerichtsbeschlusses ein genauer Rahmen für den Umgang festgelegt.
In einem so geschützten und neutralen Umfeld ist die Umgangsbegleiterin während der Kontakte anwesend und unterstützt die Anbahnung und Entwicklung positiver förderlicher Kontakte zwischen dem Kind und dem umgangsberechtigten Elternteil (Beteiligten). Sie achtet darauf, dass der Umgang dem Bedürfnis des Kindes gerecht wird.
Begleiteter Umgang kann dazu beitragen
Ziel des Begleiteten Umgangs ist es, eine eigene Umgangsregelung zu finden, die dem Kindswohl entspricht und die Anliegen beider Eltern berücksichtigt. Das Zustandekommen eines Begleiteten Umgangs kann auf Wunsch und Antrag der Betroffenen (z.B. Vater oder Mutter) beim Jugendamt oder auf familiengerichtliche Anordnung erfolgen.
Gudrun Kirner-Rabanus
(Diplom-Psychologin)
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Marion Scharping
(Heilpädagogin)
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