Begleiteter Umgang ist eine Form der Förderung und Unterstützung des Kontaktes zwischen dem Kind und nicht mit ihm zusammenlebenden wichtigen Menschen, dabei handelt es sich meistens um Vater oder Mutter, aber auch Großeltern, Geschwister und soziale Eltern.
Begleiteter Umgang ist sinnvoll, wenn ein besonderer Schutzbedarf besteht bei:
- sehr strittigem Elternkonflikt
- schweren Loyalitätskonflikten des Kindes
- Erstanbahnung des Kontaktes zwischen Kind und einem Elternteil
- Elternentfremdung
- starken psychischen und physischen Beeinträchtigungen eines Beteiligten
Beim Begleiteten Umgang wird in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt oder auf der Basis eines Gerichtsbeschlusses ein genauer Rahmen für den Umgang festgelegt.
In einem so geschützten und neutralen Umfeld ist die Umgangsbegleiterin während der Kontakte anwesend und unterstützt die Anbahnung und Entwicklung positiver förderlicher Kontakte zwischen dem Kind und dem umgangsberechtigten Elternteil (Beteiligten). Sie achtet darauf, dass der Umgang dem Bedürfnis des Kindes gerecht wird.
Begleiteter Umgang kann dazu beitragen
- Kontakt- und Beziehungsabbrüche zwischen dem Kind und wichtigen Bezugspersonen zu vermeiden
- Kontaktanbahnungen unterstützend zu begleiten
- Belastungen des Kindes und Konflikte zwischen den Beteiligten zu verringern
- Sensibilisierung der Eltern (und ggf. anderer Bezugspersonen) für die Belange des Kindes
- Unterstützung der Eltern bei der Entwicklung ihrer Kommunikationsfähigkeit in Bezug auf das Kind
Ziel des Begleiteten Umgangs ist es, eine eigene Umgangsregelung zu finden, die dem Kindswohl entspricht und die Anliegen beider Eltern berücksichtigt. Das Zustandekommen eines Begleiteten Umgangs kann auf Wunsch und Antrag der Betroffenen (z.B. Vater oder Mutter) beim Jugendamt oder auf familiengerichtliche Anordnung erfolgen.